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Corona - News

Unter unserem Arbeitsschwerpunkt-Moto "lebensWERTvoll - gemeinsam stark füreinander" tragen wir gemeinsam Verantwortung!

 

Ab 15. Juni 2020 gelten bis auf weiteres folgende gesetzlichen Bestimmungen:  
 

  • Schutzmasken sind ab 15. Juni 2020 nicht mehr zwingend nötig, aber: In den öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich (zB Apotheken), bei Dienstleistungen wo der Mindestabstand von 1 Meter zwischen DienstleisterIn und Kunde nicht eingehalten werden kann, sowie bei MitarbeiterInnen in der Gastronomie, sind nach wie vor Schutzmasken zu verwenden! Außerdem sind die Schutzmasken bei Fahrgemeinschaften im Auto zu tragen!


     
  • Gastronomie:

Es dürfen sich ab 15. Juni 2020 auch wieder größere Gruppen treffen. Die 4 Personen-Regelung pro Tisch ist nicht mehr gültig. Der 1 Meter-Abstand muss allerdings zwischen den Tischen weiterhin eingehalten werden. Wichtig ist eine Abklärung mit dem Veranstaltungslokal in welcher Größenordnung und mit welchen Auflagen (Tischanordnung…) Versammlungen, Sitzungen, … möglich sind.
 

 

  • Sportveranstaltungen / Mannschaftssportarten:

Es ist immer der Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten, somit ist besonders bei Mannschaftssportarten die Durchführung nicht möglich. Außerdem sind die Ausschank und die Verpflegung nur durch die Gastronomie möglich. Somit sind laut     momentanem Stand KEINE Sportveranstaltungen möglich und daher müssen LJ Fußballturniere, Volleyballturniere… heuer leider ausfallen!
 

 

  • Veranstaltungen, Mitgliederversammlungen, Kurse…:

Die aktuellen Regelungen der COVID-Gesetzgebung erlauben wieder Veranstaltungen in einem kleinen Ausmaß. Achtung, das gilt aber NICHT für LJ Feste (!), sondern für zB, Generalversammlungen, Mitgliederversammlungen, Kurse…! Auch hier sind die zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen und alle Regeln des Veranstaltungslokals einzuhalten!



Ab 29. Mai 2020 sind Veranstaltungen mit max. 100 Personen zugelassen. Auch hier ist die 1 Meter-Abstandsregelung zu beachten!
Ab 1. Juli 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen, im Freiluftbereich mit bis zu 500 Personen zulässig.
Ab 1. August 2020 erhöht sich das in geschlossenen Räumen auf 500 und im Freiluftbereich auf 750 Personen. Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen. Der Mindestabstand von 1 Meter ist immer einzuhalten.

Zugewiesener Sitzplatz bedeutet: Gekennzeichnet und ein Mindestabstand von 1 Meter (richtige Stellung der Sessel oder Freihaltung jedes zweiten Sessels, wenn anders nicht möglich).


Ihr als Veranstalter müsst auch unbedingt die Corona-Schutzmaßnahmen einhalten (Desinfektionsmittel bereitstellen, aufhängen der Corona-Schutzmaßnahmen) bzw. müsst ihr dies mit dem Veranstaltungsort genau abklären.


Für jede Veranstaltung über 100 Personen ist ein Covid-19-Beauftragter zu bestellen und ein Covid-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen (Regelung der Besucherströme, Einhaltung der 1 Meter-Abstandsregelung, Hygienevorgaben, Regelung betreffend der Nutzung der sanitären Einrichtungen, Regelung betreffend der Verabreichung bzw. Verkauf von Speisen und Getränken (nur durch Gastronomiebetriebe!), Regelungen beim Auftreten einer Corona-Infektion,…).


Für Veranstaltungen im privaten Bereich gilt: Personen, die nicht im selben Haushalt leben, sollen in der derzeitigen Situation aus Vorsorgegründen die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten. Die Abstands- & Hygieneregeln gelten auch in Vereinslokalen!
Dabei appellieren wir an die Vernunft und die Eigenverantwortung!
 
 

  • Nachtgastronomie, Clubs, Discos, LJ Feste…:

Hier wird es nicht so schnell zu Lockerungen kommen! Die Regierung ist aber am Verhandeln und alle Lockerungen werden dann bekannt gegeben. Wir gehen aber davon aus, dass es heuer im Sommer KEINE Feste… geben wird!

Bis auf weiteres sind Partys und dergleichen praktisch verboten (aufgrund der Auflagen)! Partys, Bälle und ähnliche Jugendveranstaltungen können unter den derzeitigen Bedingungen nicht sinnvoll organisiert werden.


Dagegen spricht:

  • Der verpflichtende Mindestabstand von 1 Meter ist in Schank- und Barbereichen praktisch nicht umsetzbar.
  • Die Ausschank muss durch die Gastronomie erfolgen, da es sonst zu einer Konkurrenzsituation kommt.
  • Eine bargeldlose Bezahlung sollte möglich sein.
  • Mindestabstand auf Tanzflächen usw. ist nicht kontrollier- und durchsetzbar.
  • Das Verbot an einer Schank oder Bar zu konsumieren (im Bereich der Ausgabe ist der Konsum verboten).
  • Der Abstand der Ausgaben von mindestens 1 Meter ist nicht praktikabel (Schankanlagen, Getränkespender, Kassen, Personal usw.).
  • Sperrstunde ist um 23 Uhr bzw. ab 15. Juni 2020 um 1 Uhr.
  • Besucherbegrenzungen, Abstand usw. – wenig Stimmung, weniger Gäste, trotzdem hoher finanzieller Aufwand!
  • Für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen haftet der Veranstalter.
     

Bei Betrachtung der Gesamtsituation ist derzeit eine Konkurrenz zur örtlichen Gastronomie nicht sinnvoll und kann zu Verstimmungen im Ort führen.
Die Strafbestimmungen in den COVID-Gesetzen sehen Strafen bis zu € 30.000,- für Betriebe (Vereine) vor, die sich nicht an die Gesetze halten. Daher ist eine genaue Einhaltung unbedingt notwendig!

 

 

Durch diese sehr schwer umsetzbaren Regelungen und die hohen Strafen bei Vergehen,

wird sich der Aufwand nicht rechnen. Aus diesem Grund gilt vorläufig:

KEINE LJ Feste, Partys, Feiern…!

 

  • Wanderungen…

Fit for Spirit – die Mariazellwallfahrt der Landjugend Steiermark, ist für den 6. September 2020 geplant. Wir hoffen, diese Veranstaltung für euch durchführen zu können. Vor Ort kann es je nach geltenden Regelungen zu abgeänderten Abläufen (Wegfall der Agape…) kommen.
Die Wanderung an sich müsste für euch als Gruppe möglich sein, solang ihr die Abstände… einhaltet.
Über Fit for Spirit werdet ihr aber noch weitere Infos erhalten.

Wenn ihr Wanderausflüge plant (zB auch Fit for Spirit), so gilt die Abstandsregel sowie in Gemeinschaftsschlafräumen ein Mindestabstand von 1,5 Metern für Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Teilweise sind auch eigene Schlafsäcke mitzubringen. Reservierungen sind unbedingt erforderlich! Bitte auch hier alles im Vorfeld genau mit eurem Quartier abklären!
Bitte nur bei den Quartierbuchungen… auch drauf achten, dass es situationsbedingt immer wieder zur kurzfristigen Absagen oder Änderungen kommen kann und dass ihr dann nicht auf Stornokosten sitzen bleibt!


 

  • Tat.Ort Jugend-Projekte:

Nützt die Zeit und setzt in eurer Gemeinde ein Tat.Ort Jugend-Projekt um! Solange ihr alle Vorgaben und den Mindestabstand einhaltet, spricht nichts dagegen. Die Infos zu Tat.Ort Jugend und das Anmeldeformular findet ihr auf https://stmk.landjugend.at/projekte/tatort-jugend/2020 .
Das Anmeldeformular ist VOR eurem Projektstart ins LJ Büro zu schicken.
Bitte für die Shirt-Abholung früh genug Bescheid sagen, da das LJ Büro nicht immer besetzt ist!!!

 
 

  • Theatervorführungen / Freilufttheater:
  • Theatervorführungen von Laiengruppen der Landjugend mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind prinzipiell durchführbar.
  • Ein Abstand von 1 Meter für BesucherInnen ist verpflichtend einzuhalten, außer es handelt sich um Personen die im gleichen Haushalt leben.
  • Der Ort ist so zu wählen, dass die Hygienemaßnahmen (Warmwasser, Flüssigseife, Einweghandtücher und Desinfektionsmittel) eingehalten werden.
  • Es können nur so viele BesucherInnen eingelassen werden, wie Plätze mit dem Mindestabstand vorhanden sind.
  • Auf einem Sitzplan sind laufend die vergebenen Plätze auszustreichen, sodass jederzeit ein Überblick besteht.
  • Beim Eintreffen der BesucherInnen sind diese auf die Regelungen hinzuweisen und die Gäste einzuweisen
    (Schilder oder Personal).
  • Für die Verabreichung von Speisen und Getränken ist ein Gastronom zu organisieren bzw. müssen KellnerInnen vorhanden werden.
  • Die SchauspielerInnen sollen bei den notwendigen Proben so weit als möglich die Schutzbestimmungen einhalten. Bei den Proben kann mehr Abstand gehalten werden, einzelne Szenen können möglicherweise abgeändert werden. Kreative und witzige Lösungen für die Aufführung können angedacht werden (Schilder mit der Aufschrift „die folgende Szene läuft aufgrund der Corona-Pandemie in dreifacher Geschwindigkeit, oder nur in ihrer Fantasie ab“, usw.).
  • Für jede Veranstaltung über 100 Personen ist ein Covid-19-Beauftragter zu bestellen und ein Covid-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen!
     

Bitte überlegt euch, ob sich die ganzen Aufwände auch finanziell überhaupt lohnen?!

 

Eigenverantwortung uns selbst und den anderen gegenüber ist wichtig!
*  Der 1 Meter-Abstand muss eingehalten werden!
*  Bei Fahrgemeinschaften in Autos sind max. 4 Personen (2 pro Sitzreihe) zulässig. Bei Fahr-

    gemeinschaften müssen im Auto Masken getragen werden!

*  Auf Händeschütteln und weitere Begrüßungsrituale verzichten!
*  Hygieneregeln weiterhin unbedingt einhalten! (Hygieneleitfaden siehe www.stmklandjugend.at)

 

Die weitere Entwicklung ist schwer abzuschätzen und können wir nur schrittweise die nächsten Bestimmungen abwarten. Im Zweifelsfall ist es immer besser, noch eine Zeit lang auf Zoom, Skype oder ähnliche Onlineprogramme zurückzugreifen wenn es möglich ist, bzw. Veranstaltungen auf den Spätherbst oder auf nächstes Jahr zu verschieben oder für heuergleich abzusagen!
Wenn ihr euch unsicher seid, bitte einfach im LJ Büro nachfragen!

Wir möchten euch bitten, den guten Ruf der LANDJUGEND nicht durch undurchdachte Aktionen und Veranstaltungen in Verruf zu bringen. Bitte bedenkt, dass es nicht nur euch als einzelne Gruppe betrifft, sondern es dann pauschal „die Landjugend“ ist!!!
 

Wir bitten euch immer an ein verantwortungsbewusstes Miteinander zu denken!

 

Wir danken euch für euren Einsatz, euer Verständnis und für eure Unterstützung

und halten euch auch weiterhin auf dem Laufenden!

Die Landjugend Steiermark

 



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